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Journalismus mit Sonnenbrille – Wider die manipulative Demagogie Jutta Ditfurths

Seit einigen Tagen kursiert ein Spendenaufruf der linken Publizistin und Politikerin Jutta Ditfurth für ihre Prozesskosten gegen den neurechten, exlinken Publizisten Jürgen Elsässer. Dieser hatte sie auf Unterlassung verklagt, weil sie ihn in einer Sendung von 3sat als „glühenden Antisemiten“ bezeichnet hatte. Ditfurth unterlag vor dem Landgericht München und plant nun, in Berufung gegen Elsässer zu gehen. Das begründet sie in der offiziellen Erklärung auf ihrer Website so:

Die Richterin am Landgericht München I hat (am 8.10.2014) mit ihrer furchtbaren Antisemitismus-Definition Deutschland auf einen Schlag von der Mehrheit seiner Antisemiten befreit: »Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das III. Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten vor dem Hintergrund der Geschichte.«  Nach dieser Logik wäre es untersagt, Menschen Antisemiten zu nennen, wenn sie andere Menschen antisemitisch beleidigen, sie diskriminieren und mit Hass verfolgen. Ein Antisemit wäre nur dann einer, wenn er sich affirmativ auf die Jahre 1933 bis 1945, auf den NS-Faschismus und auf Auschwitz bezieht. Jüdischen Menschen könnte künftig ohne weiteres eine »Weltverschwörung« unterstellt werden. Antisemitische Machwerke wie Die Protokolle der Weisen von Zion könnten in Schulbibliotheken stehen.

(Quelle)

Es mag nun sein, dass die Richterin dies im Prozess sagte. Juristisch maßgeblich ist jedoch, was in der Urteilsbegründung steht, die Jutta Ditfurth freundlicherweise auf ihre Website gestellt hat. Und dort ist von diesem in der Tat zweifelhaften Antisemitismusbegriff keine Rede, sondern er wird ganz deutlich unter Berufung u.a. auf das European Forum on Antisemitism als „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“ (S. 11) definiert. Detailliert und plausibel werden in dem 21-seitigen Bericht die von Ditfurth im Prozess angeführten Belege für Elsässers angeblichen „glühenden Antisemitismus“ aufgelistet und die Gegenargumente von Seiten der Verteidigung. Es ist also schlicht falsch, dass es nach diesem Urteil nicht mehr möglich wäre, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen ohne dass dieser explizit den Nationalsozialismus verherrlicht.

Was an dem Urteil möglicherweise problematisch ist, ist, dass es natürlich eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt. Andererseits hat die Richterin recht: Es ist in Deutschland kein Scherz, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen. Er ist ehrverletzend und stellt den Betroffenen ins politische Abseits, weil damit in Deutschland sofort verbunden ist, den Holocaust zu verherrlichen. In diesem Kontext muss auch das obige Zitat aus der Hauptverhandlung verstanden werden: Die Richterin wollte damit nur zum Ausdruck bringen, was es im deutschen Kontext nach 1945 heißt, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen und warum das besonders ehrverletzend ist.

Trotz ihrer zur Schau gestellten Überzeugtheit gelingt es Ditfurth nicht, ihren Vorwurf auch nur annähernd anhand von Fakten zu belegen, die einzigen halbswegs geeigneten Zitate stammen von Leuten, mit denen Elsässer zwar zusammenarbeitet (schlimm genug), aber nicht von ihm selbst. Im Gegenteil distanziert er sich öffentlich immer wieder deutlich von antisemitischen Aussagen.

Klar: Ditfurth vertritt natürlich offensichtlich die Theorie vom „latenten“ oder „strukturellen Antisemitismus“, die in deutschen antifaschistischen Kreisen so verbreitet ist und auch eine gewisse Plausibilität besitzt. Als er selbst noch „Antideutscher“ war, hat Elsässer diesen erweiterten Antisemitismus-Begriff noch selbst vertreten und hätte sich vermutlich selbst als „glühenden Antisemiten“ bezeichnet. 1)NB: Von intellektueller Gewitztheit hätte es gezeugt, wenn sich Ditfurth genau darauf berufen hätte. Diese Theorie basiert darauf, dass angesichts der großen Tabuisierung des manifesten, offenen Antisemitismus zahlreiche Antisemiten Codes wie „winzige globale Finanzoligarchie“ oder „anglo-amerikanische Finanzaristokratie“ (Zitate Elsässer nach Ditfurths Bericht) verwenden, um ihre Überzeugungen trotzdem öffentlich artikulieren zu können. Soweit so gut: Das mag im Falle Elsässers der Fall sein, doch wie ihm das nachweisen? Ditfurth hätte während des Prozesses und auch schon im 3Sat-Magazin die Redlichkeit (und auch: Klugheit) besitzen müssen, auf diesen theoretischen Hintergrund zu verweisen. Doch sie tut es nicht und damit spielt sie Elsässer und Co. nur in die Hände und macht sich selbst unglaubwürdig.

Zumal einige Vertreter dieser Theorie (ich weiß nicht, wie Ditfurth dazu steht) noch weiter gehen und Menschen einen unbewussten Antisemitismus unterstellen, der sich eben in anderen verschwörungstheoretischen Denkmustern äußert. Dies ist ein theoretisch sicher nicht völlig unbegründete Konstrukt, doch es käme auch hier auf eine saubere Formulierungsweise an: Ditfurth könnte gemäß diesem Konstrukt nicht davon sprechen, dass Elsässer ein „glühender Antisemit“ ist, sondern bestenfalls davon, dass er jemand ist, der sich dem Antisemitismus strukturell verwandete Denkmuster bedient. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, der doch einer ums Ganze ist – insbesondere, wenn es um Verleumdungsklagen geht.

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich stehe im Kern voll hinter Jutta Ditfurth und begrüße ihr Engagement gegen die in der Tat brandgefährliche neue Volksfront der Friedensbewegten um Leute von Jürgen Elsässer, Ken Jebsen und Lars Mährholz. Und ich gehe auch davon aus, dass dieser Bewegung viele Antisemiten angehören und dass die dort geäußerte „Kapitalismuskritik“ im oben beschriebenen Sinne strukturell antisemitisch ist. Doch im aktuellen Fall schießt sie über das Ziel hinaus und verspielt ihr kostbarstes Kapital: Ihre Glaubwürdigkeit als Journalistin. Sie lügt nicht, aber sie stellt die Fakten doch in einer Weise dar, die die Realität gemäß politischen Zwecken zurechtbiegt. Sowohl im Fall des Antisemitismusvorwurfs an Elsässer als auch im Fall der Richterin. Das ist Demagogie und die kann nicht gut sein, selbst nicht für die besten Zwecke. Ditfurth sollte die menschliche Größe und vor allem die Größe als Intellektuelle haben und sich bei der Richterin und sogar bei Elsässer entschuldigen und die Sachen zurechtrücken. Damit hätte sie sich meinen Respekt verdient. Man kann Elsässer und Co. auch scharf kritisieren ohne die Fakten zu manipulieren und demagogisch zu werden. Alles andere ist keine Aufklärung, sondern das Gegenteil, Massenbetrug. Difurth macht dasselbe, was ihre Gegner machen.

Letztendlich ist ihr Vorgehen auch unglaublich dreist: Jeder, der sich die Mühe macht und die von ihr selbst verlinkte Urteilsbegründung auch nur überfliegt, kann herausfinden, dass Ditfurth manipuliert in ihrer Darstellung. Trotzdem wird diese Darstellung von führenden linken Zeitungen eins zu eins wiedergekaut. Sie darf sie etwa hier unwidersprochen äußern, es wird hier kolportiert und hier wörtlich wiedergegeben. In einem Kommentar in der taz zeigt Deniz Yücel zwar sehr schön auf, dass Elsässer in den 90ern sich selbst als Antisemiten bezeichnet hätte, ist aber zugleich noch dreister als Ditfurth und reißt ein Zitat aus der Urteilsbegründung selbst völlig aus dem Kontext:

In dieser Bezeichnung kommt zum Ausdruck, dass derjenige die Überzeugungen teilt, die zu der Ermordung von 6 Millionen Juden unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft geführt haben, und die Menschen alleine aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft angreifen und für die Übel in der Welt verantwortlich machen.

Er zitiert falsch: Der von Seite 14 zitierte Satz beginnt im Original mit „denn“ und soll begründen, warum „die Bezeichnung ‚glühender Antisemit‘ in besonderer Weise geeignet ist, den so Bezeichneten herabzuwürdigen und in seiner Ehre zu verletzen.“ Und damit hat die Richterin eben ganz Recht: Es ist in Deutschland etwas ganz Anderes, jemanden als Rassisten als jemanden als Antisemiten zu bezeichnen. Der Antisemitismus selbst wird in dem Urteilstext ein paar Seiten vorher wie oben gezeigt sehr weit definiert.

Indem Yücel die Urteilsbegründung sogar noch verlinkt, verkauft er seine Leser für dumm. Er betreibt politischen Tendenzjournalismus der untersten Schublade und das im vollsten Wissen der wirklichen Faktenlage. Das ist einfach nur schäbig, selbst wenn es einen sicherlich nicht weniger vor Manipulationen zurückschreckenden Demagogen wie Elsässer trifft. Yücel betreibt hier keinen Enthüllungs-, sondern Verhüllungsjournalismus. Wahrscheinlich merkt er es nicht einmal selbst, verhüllt er seinen Blick doch offensiv mit einer Sonnenbrille.

Wie nicht anders zu erwarten bläst übrigens zu guter letzt auch der in Sachen Israel und Antisemitismus ohnehin kaum mehr Ernst zu nehmende Demagoge Henryk M. Broder in dasselbe Horn. Broder ist ein Meister des Effekts: Mit leidenschaftlichen Wortspielen fesselt er das Publikum und zieht es emotional auf seine Seite. Solche Meister des Effekts sind eben auch Ditfurth, Yücel und Elsässer selbst. Gut: Vielleicht muss man so schreiben, um politisch irgendetwas zu bewirken und vor allem auch, von seiner Schreibe leben zu können, vielleicht sehe ich die Welt zu naiv. Vielleicht darf man die Fakten manipulieren, wenn es um Leute wie Elsässer geht. Doch Friedrich Nietzsche – selbst ein Meister des Effekts und des manipulativen Zitierens – wusste noch: „Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“ (Jenseits von Gut und Böse, Aph. 146)

Alle dieser Effekthascher täten gut daran, sich einmal wieder ein gutes philosophisches Buch wie Jenseits von Gut und Böse zu Herzen zu nehmen anstatt darüber nachzusinnen, wie sie ihrem Gegner den nächsten Schlag versetzen. Dann würden sie vielleicht sogar noch folgendes lernen: „Die stillsten Worte sind es, welche den Sturm bringen. Gedanken, die mit Taubenfüssen kommen, lenken die Welt.“ (Also sprach Zarathustra) Abgebrühte Zyniker des spektakulären tagespolitischen Kampfes wie (vermutlich leider) die erwähnten werden über diese Worte nur höhnisch lachen. Doch wahr bleiben sie trotzdem: „Lärm mordet Gedanken, — und eben kommen mir so zärtliche Gedanken.“ (ebd.) Die erwähnten tragen, egal für welche Sache sie kämpfen, alle gleichermaßen zur allgemeinen Verdummung und Besinnungslosigkeit bei in einer Zeit, in der vor allem eins und vielleicht sogar nur eins Not tun würde: Zur Besinnung zu kommen. Und das ist unverzeihlich.

In ihrer höhnischen Praxis setzen diese Leute sogar schon die Dummheit und Manipulierbarkeit der Leute voraus, vermutlich sind sie von ihrer „Mission“ und ihrem Ehrgeiz so besessen, dass sie ihre eigene Manipulationen glauben. Sonnenbrillenträger eben.

Fußnoten

Fußnoten
1 NB: Von intellektueller Gewitztheit hätte es gezeugt, wenn sich Ditfurth genau darauf berufen hätte.

2 Comments

  1. berenicew schrieb:

    Sehr gut zusammengefasst! Auch wenn ich mit dem sehr weiten Antisemitismusbegriff nicht so viel anfangen kann.

    Was sehr ärgerlich ist, ist im Urteil die verwendete Definition „Arbeitsdefinition der EUMC zu Antisemitismus“. Die EUMC hat eine solche Definition nicht herausgegeben, weil es sehr große Kritik gab. Die von der EFA/(rechten)AJC verwendete Definition wird, wie offizielle behandelt. Erbärmlich, dass ein Gericht auf so ein Pseudo-Institut hereinfällt. Es gibt bessere Quellen und Definitionen für Antisemitismus.

    Hier ein Artikel, der das behandelt:

    http://electronicintifada.net/content/israel-lobby-uses-discredited-anti-semitism-definition-muzzle-debate/11716

    Auch die „antideutsche“ Antisemitismusdefnition von Yücel ändert nix daran, die auch noch den ex-antideutschen Elsässer mit seiner früheren dümmlichen Antisemitismusdefinition (gutwillig) zitiert.

    Dienstag, 24. Februar 2015 um 10:47 Uhr | Permalink
  2. Paul Stephan schrieb:

    Ich muss ehrlich sagen, dass ich mich gewunden habe, dein Kommentar überhaupt freizuschalten, weil ich die von dir verlinkte Website hochproblematisch finde.
    Aber es geht ja darum, hier Debatten stattfinden zu lassen, also gut und es eröffnet mir gut die Möglichkeit, meine eigene Position zu klären, um da keinen falschen Eindruck zu erwecken.

    Ich find die Website hochproblematisch schon allein durch die Verwendung des Begriffs „Intifada“, weil für mich damit die Tötung von unschuldigen Zivilisten durch Terroranschläge – noch dazu durch eine zweifelhafte Religiösität gerechtfertigte Selbstmordattentate – assoziiert ist.
    Außerdem wird da einseitig Israel die Schuld am Nahostkonflikt gegeben und sogar in einer Karikatur zur Zerstörung Israels aufgerufen.
    Also eigentlich alles rote Linien, die da überschritten werden.

    Den Artikel nun finde ich wiederum äußerst seltsam, weil viel von der „EUMC working definition of antisemitism“ die Rede ist, allerding überhaupt nicht klar erläuert wird, was in dieser Arbeitsdefinition eigentlich drinsteht. Sie wird überhaupt nicht zitiert.

    Der Kern der Arbeitsdefinition, auf den sich auch die Richterin bezieht, lautet so:
    „Antisemitism is a certain perception of Jews which may be expressed as hatred toward Jews. Rhetorical and physical manifestations of antisemitism are directed toward Jewish or non-Jewish individuals and/or their
    property, toward Jewish community institutions and religious facilities.“
    (Ich zitiere von dem im Artikel verlinkten pdf, S. 5 f.: http://kantorcenter.tau.ac.il/sites/default/files/proceeding-all_3.pdf)

    Was soll daran problematisch sein???

    In der Anmerkung zur Arbeitsdefinition heißt es dann unmittelbar im Anschluss:
    „In addition, such manifestations could also target the state of Israel, conceived as a Jewish collectivity.“
    Das ist doch ganz richtig!!

    Später wird der Punkt noch erläutert:

    „Examples of the ways in which antisemitism manifests itself with regard to the state of Israel taking into account the overall context could include:
    • Denying the Jewish people their right to self-determination, e.g., by claiming that the existence of a State of Israel is a racist endeavor.
    • Applying double standards by requiring of it a behavior not expected or demanded of any other democratic nation.
    • Using the symbols and images associated with classic antisemitism (e.g., claims of Jews killing Jesus or blood libel) to characterize Israel or Israelis.
    • Drawing comparisons of contemporary Israeli policy to that of the Nazis.
    • Holding Jews collectively responsible for actions of the state of Israel.
    However, criticism of Israel similar to that leveled against any other country cannot be regarded as antisemitic.“

    Auch diese ganzen Punkte finde ich sehr einleuchtend.

    Der von dir verlinkte Text geht auf diese Definition inhaltlich ja überhaupt nicht ein und auch Du bringst hier überhaupt kein Argument für deine Kritik an dieser Antisemitismusdefinition. Das ist schon ganz schwach.

    Freitag, 27. Februar 2015 um 12:55 Uhr | Permalink

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