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Journalismus mit Sonnenbrille – Wider die manipulative Demagogie Jutta Ditfurths


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Seit einigen Tagen kursiert ein Spendenaufruf der linken Publizistin und Politikerin Jutta Ditfurth für ihre Prozesskosten gegen den neurechten, exlinken Publizisten Jürgen Elsässer. Dieser hatte sie auf Unterlassung verklagt, weil sie ihn in einer Sendung von 3sat als „glühenden Antisemiten“ bezeichnet hatte. Ditfurth unterlag vor dem Landgericht München und plant nun, in Berufung gegen Elsässer zu gehen. Das begründet sie in der offiziellen Erklärung auf ihrer Website so:

Die Richterin am Landgericht München I hat (am 8.10.2014) mit ihrer furchtbaren Antisemitismus-Definition Deutschland auf einen Schlag von der Mehrheit seiner Antisemiten befreit: »Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das III. Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten vor dem Hintergrund der Geschichte.«  Nach dieser Logik wäre es untersagt, Menschen Antisemiten zu nennen, wenn sie andere Menschen antisemitisch beleidigen, sie diskriminieren und mit Hass verfolgen. Ein Antisemit wäre nur dann einer, wenn er sich affirmativ auf die Jahre 1933 bis 1945, auf den NS-Faschismus und auf Auschwitz bezieht. Jüdischen Menschen könnte künftig ohne weiteres eine »Weltverschwörung« unterstellt werden. Antisemitische Machwerke wie Die Protokolle der Weisen von Zion könnten in Schulbibliotheken stehen.

(Quelle)

Es mag nun sein, dass die Richterin dies im Prozess sagte. Juristisch maßgeblich ist jedoch, was in der Urteilsbegründung steht, die Jutta Ditfurth freundlicherweise auf ihre Website gestellt hat. Und dort ist von diesem in der Tat zweifelhaften Antisemitismusbegriff keine Rede, sondern er wird ganz deutlich unter Berufung u.a. auf das European Forum on Antisemitism als „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“ (S. 11) definiert. Detailliert und plausibel werden in dem 21-seitigen Bericht die von Ditfurth im Prozess angeführten Belege für Elsässers angeblichen „glühenden Antisemitismus“ aufgelistet und die Gegenargumente von Seiten der Verteidigung. Es ist also schlicht falsch, dass es nach diesem Urteil nicht mehr möglich wäre, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen ohne dass dieser explizit den Nationalsozialismus verherrlicht.

Was an dem Urteil möglicherweise problematisch ist, ist, dass es natürlich eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt. Andererseits hat die Richterin recht: Es ist in Deutschland kein Scherz, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen. Er ist ehrverletzend und stellt den Betroffenen ins politische Abseits, weil damit in Deutschland sofort verbunden ist, den Holocaust zu verherrlichen. In diesem Kontext muss auch das obige Zitat aus der Hauptverhandlung verstanden werden: Die Richterin wollte damit nur zum Ausdruck bringen, was es im deutschen Kontext nach 1945 heißt, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen und warum das besonders ehrverletzend ist.

Trotz ihrer zur Schau gestellten Überzeugtheit gelingt es Ditfurth nicht, ihren Vorwurf auch nur annähernd anhand von Fakten zu belegen, die einzigen halbswegs geeigneten Zitate stammen von Leuten, mit denen Elsässer zwar zusammenarbeitet (schlimm genug), aber nicht von ihm selbst. Im Gegenteil distanziert er sich öffentlich immer wieder deutlich von antisemitischen Aussagen.

Klar: Ditfurth vertritt natürlich offensichtlich die Theorie vom „latenten“ oder „strukturellen Antisemitismus“, die in deutschen antifaschistischen Kreisen so verbreitet ist und auch eine gewisse Plausibilität besitzt. Als er selbst noch „Antideutscher“ war, hat Elsässer diesen erweiterten Antisemitismus-Begriff noch selbst vertreten und hätte sich vermutlich selbst als „glühenden Antisemiten“ bezeichnet. 1)NB: Von intellektueller Gewitztheit hätte es gezeugt, wenn sich Ditfurth genau darauf berufen hätte. Diese Theorie basiert darauf, dass angesichts der großen Tabuisierung des manifesten, offenen Antisemitismus zahlreiche Antisemiten Codes wie „winzige globale Finanzoligarchie“ oder „anglo-amerikanische Finanzaristokratie“ (Zitate Elsässer nach Ditfurths Bericht) verwenden, um ihre Überzeugungen trotzdem öffentlich artikulieren zu können. Soweit so gut: Das mag im Falle Elsässers der Fall sein, doch wie ihm das nachweisen? Ditfurth hätte während des Prozesses und auch schon im 3Sat-Magazin die Redlichkeit (und auch: Klugheit) besitzen müssen, auf diesen theoretischen Hintergrund zu verweisen. Doch sie tut es nicht und damit spielt sie Elsässer und Co. nur in die Hände und macht sich selbst unglaubwürdig.

Zumal einige Vertreter dieser Theorie (ich weiß nicht, wie Ditfurth dazu steht) noch weiter gehen und Menschen einen unbewussten Antisemitismus unterstellen, der sich eben in anderen verschwörungstheoretischen Denkmustern äußert. Dies ist ein theoretisch sicher nicht völlig unbegründete Konstrukt, doch es käme auch hier auf eine saubere Formulierungsweise an: Ditfurth könnte gemäß diesem Konstrukt nicht davon sprechen, dass Elsässer ein „glühender Antisemit“ ist, sondern bestenfalls davon, dass er jemand ist, der sich dem Antisemitismus strukturell verwandete Denkmuster bedient. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, der doch einer ums Ganze ist – insbesondere, wenn es um Verleumdungsklagen geht.

 

Um es auf den Punkt zu bringen: Ich stehe im Kern voll hinter Jutta Ditfurth und begrüße ihr Engagement gegen die in der Tat brandgefährliche neue Volksfront der Friedensbewegten um Leute von Jürgen Elsässer, Ken Jebsen und Lars Mährholz. Und ich gehe auch davon aus, dass dieser Bewegung viele Antisemiten angehören und dass die dort geäußerte „Kapitalismuskritik“ im oben beschriebenen Sinne strukturell antisemitisch ist. Doch im aktuellen Fall schießt sie über das Ziel hinaus und verspielt ihr kostbarstes Kapital: Ihre Glaubwürdigkeit als Journalistin. Sie lügt nicht, aber sie stellt die Fakten doch in einer Weise dar, die die Realität gemäß politischen Zwecken zurechtbiegt. Sowohl im Fall des Antisemitismusvorwurfs an Elsässer als auch im Fall der Richterin. Das ist Demagogie und die kann nicht gut sein, selbst nicht für die besten Zwecke. Ditfurth sollte die menschliche Größe und vor allem die Größe als Intellektuelle haben und sich bei der Richterin und sogar bei Elsässer entschuldigen und die Sachen zurechtrücken. Damit hätte sie sich meinen Respekt verdient. Man kann Elsässer und Co. auch scharf kritisieren ohne die Fakten zu manipulieren und demagogisch zu werden. Alles andere ist keine Aufklärung, sondern das Gegenteil, Massenbetrug. Difurth macht dasselbe, was ihre Gegner machen. (Weiterlesen)

Fußnoten

Fußnoten
1 NB: Von intellektueller Gewitztheit hätte es gezeugt, wenn sich Ditfurth genau darauf berufen hätte.

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